RS OGH 1936/10/20 3Ob906/36, 9ObA203/01w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1936
beobachten
merken

Norm

ZPO §106
ZPO §292
ZPO §402

Rechtssatz

Ergeben sich trotz vorliegendem Zustellungsausweis Bedenken, ob dem Beklagten mit der Klage auch die Ladung zugekommen ist, und können diese Bedenken nicht einwandfrei behoben werden, so ist der Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles gegen den ausgebliebenen Beklagten zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0036451

Dokumentnummer

JJR_19361020_OGH0002_0030OB00906_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten