RS OGH 1936/10/20 2Ob925/36, 3Ob548/80, 7Ob797/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1936
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Norm

ABGB §933 I
ABGB §1438 Ae

Rechtssatz

Eine Kaufpreisminderung wegen Minderwertigkeit der verkauften Sache kann nur gegenüber der Klage auf Zahlung des Kaufpreises, nicht aber gegenüber einer auf einen anderen Rechtsgrund gestützten Klage einredeweise geltend gemacht werden, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 925/36
    Entscheidungstext OGH 20.10.1936 2 Ob 925/36
    Veröff: SZ 18/173
  • 3 Ob 548/80
    Entscheidungstext OGH 25.03.1981 3 Ob 548/80
    Beisatz: Denn die rechtzeitige Mängelrüge perpetuiert das Recht zur einredeweisen Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches auf Preisminderung nur gegenüber der Klage auf Zahlung des Kaufpreises für die betreffende mangelhafte Ware. (T1)
  • 7 Ob 797/82
    Entscheidungstext OGH 22.12.1983 7 Ob 797/82
    Auch; Beisatz: Hier: Gewährleistung aus verschiedenen Werkverträgen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0018807

Dokumentnummer

JJR_19361020_OGH0002_0020OB00925_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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