Norm
ABGB §932 IRechtssatz
Der Anspruch des Bestandnehmers auf Zinsminderung wegen Mangelhaftigkeit der Bestandsache richtet sich nach den Bestimmungen des § 1096 ABGB und nicht nach den Bestimmungen der §§ 932, 933 ABGB.Der Anspruch des Bestandnehmers auf Zinsminderung wegen Mangelhaftigkeit der Bestandsache richtet sich nach den Bestimmungen des Paragraph 1096, ABGB und nicht nach den Bestimmungen der Paragraphen 932, 933, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0018577Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018