RS OGH 1936/12/21 1Ob1197/36

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Veröffentlicht am 21.12.1936
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Norm

ZPO §320 Abs1

Rechtssatz

Aus dem Verbot der Vernehmung einer Person als Zeugen, die zur Mitteilung ihrer Wahrnehmung unfähig ist, folgt noch nicht, daß andere Personen nicht etwa über Mitteilungen, die diese verstandesschwache Person gemacht hat, vernommen werden können.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1197/36
    Entscheidungstext OGH 21.12.1936 1 Ob 1197/36
    Veröff: SZ 18/226

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0040550

Dokumentnummer

JJR_19361221_OGH0002_0010OB01197_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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