RS OGH 1936/12/29 2Ob1005/36, 5Ob543/95, 7Ob288/02g, 4Ob131/20y

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Veröffentlicht am 29.12.1936
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Norm

ABGB §163 B
ABGB §531

Rechtssatz

Die Klage auf Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde ist auch gegenüber den Erben des natürlichen Vaters zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0048500

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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