RS OGH 1937/2/9 3Ob8/37

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1937
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Norm

ABGB §877
ABGB §879
DevG §22 Abs1

Rechtssatz

Sittenwidrigkeit und Ungültigkeit eines gewinnsüchtigen, den ausländischen Devisenvorschriften widersprechenden, die Allgemeinheit schädigenden Geschäftes. Die Ungültigkeit des Geschäftes befreit den Beauftragten nicht von der Haftung, wenn er, bzw sein Erfüllungsgehilfe den Ausgleichungsanspruch nach § 877 ABGB schuldhaft (durch Versendung unter dem Namen eines fingierten Aufgebers) vernichtet hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 8/37
    Entscheidungstext OGH 09.02.1937 3 Ob 8/37
    Veröff: SZ 29/40

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0025245

Dokumentnummer

JJR_19370209_OGH0002_0030OB00008_3700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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