Norm
ABGB §1422Rechtssatz
Wer die Zinsen einer Hypothekarforderung eingelöst hat, kann bei der Meistbotsverteilung unter Vorlage öffentlich beglaubigter Abtretungsurkunden auch ohne bücherliche Übertragung des Pfandrechtes Zuweisung aus dem Meistbote begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0003543Dokumentnummer
JJR_19370302_OGH0002_0010OB00206_3700000_001