RS OGH 1937/3/10 3Ob171/37, 3Ob372/97w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1937
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Norm

EO §1 Z8 IIH
EO §371
StPO §358

Rechtssatz

Zugunsten der dem Privatbeteiligten im Strafurteil zugesprochenen Kostenforderung kann nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens Exekution zur Sicherstellung geführt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0000165

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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