Norm
EO §39 Abs1 Z2 IIIBRechtssatz
Die Exekutionsbeschränkungen nach den §§ 289 a bis 292 EO sind, wenn sich ihre Voraussetzungen auch erst nach Rechtskraft der Pfändung ergeben, jederzeit von Amts wegen wahrzunehmen und führen zur Einstellung der Exekution hinsichtlich des Übermaßes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0001319Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012