Norm
EO §231Rechtssatz
Fassung einer Widerspruchsklage nach § 231 EO. Das Klagebegehren kann auch auf Feststellung des Nichtbestandes einer Forderung gerichtet sein, sofern es nur zu der im § 233 EO vorgesehenen Abänderung oder Ergänzung des Meistbotsverteilungsbeschlusses ausreicht.Fassung einer Widerspruchsklage nach Paragraph 231, EO. Das Klagebegehren kann auch auf Feststellung des Nichtbestandes einer Forderung gerichtet sein, sofern es nur zu der im Paragraph 233, EO vorgesehenen Abänderung oder Ergänzung des Meistbotsverteilungsbeschlusses ausreicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0003414Dokumentnummer
JJR_19370323_OGH0002_0030OB00193_3700000_001