Norm
TSchVG §1Rechtssatz
Trotz der bei Begehung der Anleihe erfolgten vertragsmäßigen Bestellung eines Treuhänders zur Wahrung der Interessen der Obligationenbesitzer durch den aus den Schuldverschreibungen Verpflichteten ist auf Antrag eines Beteiligten vom Gericht ein Kurator zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0078127Dokumentnummer
JJR_19370331_OGH0002_0010OB00325_3700000_001