Norm
ABGB §166 BRechtssatz
Der Versorgungsanspruch des außerehelichen Kindes gibt diesem keinen Anspruch auf ein Kapital zur Verschaffung eines eigenen Geschäftes; das außereheliche Kind, das trotz Erlernung eines Berufes keine Arbeitsgelegenheit findet, kann gegen den außerehelichen Vater einen laufenden Unterhaltsanspruch haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0048597Dokumentnummer
JJR_19370413_OGH0002_0030OB00303_3700000_001