RS OGH 1937/4/13 3Ob303/37

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Veröffentlicht am 13.04.1937
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Norm

ABGB §166 B

Rechtssatz

Der Versorgungsanspruch des außerehelichen Kindes gibt diesem keinen Anspruch auf ein Kapital zur Verschaffung eines eigenen Geschäftes; das außereheliche Kind, das trotz Erlernung eines Berufes keine Arbeitsgelegenheit findet, kann gegen den außerehelichen Vater einen laufenden Unterhaltsanspruch haben.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 303/37
    Entscheidungstext OGH 13.04.1937 3 Ob 303/37
    Veröff: SZ 19/124

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0048597

Dokumentnummer

JJR_19370413_OGH0002_0030OB00303_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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