RS OGH 1937/4/21 2Ob351/37

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Veröffentlicht am 21.04.1937
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Norm

AllgGAG §38
AllgGAG §39
KO §13

Rechtssatz

Ein Liegenschaftspfandgläubiger, der bei der Grundbuchsanlegung die Anmeldung seines Pfandrechtes versäumt hat, kann, wenn vor der Eintragung seines Pfandrechtes der Konkurs über das Vermögen des Liegenschaftseigentümers eröffnet wurde, nicht als absondungsberechtigt behandelt werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 351/37
    Entscheidungstext OGH 21.04.1937 2 Ob 351/37
    Veröff: SZ 19/142

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0049678

Dokumentnummer

JJR_19370421_OGH0002_0020OB00351_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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