RS OGH 1937/5/4 1Ob453/37, 1Ob110/71

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Veröffentlicht am 04.05.1937
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Norm

ABGB §167 b

Rechtssatz

Die werdende Mutter hat nach § 167 ABGB gegen den außerehelichen Vater keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Unterhaltskosten während der Schwangerschaft.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 453/37
    Entscheidungstext OGH 04.05.1937 1 Ob 453/37
    Veröff: SZ 19/152
  • 1 Ob 110/71
    Entscheidungstext OGH 27.05.1971 1 Ob 110/71
    Beisatz: Auch nicht auf Ersatz der besonderen Kosten, die dieser Zustand unter Umständen verursacht. Zu den Kosten der Entbindung gehört vielmehr nur der Aufwand, der zum Zwecke der Einleitung und Durchführung der Geburt gemacht wurde, nicht dagegen der Ersatz jener Kosten, die durch Untersuchungen und Behandlungen vor der Geburt, wenn sie auch durch die Schwangerschaft nötig wurden, entstanden sind. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0048383

Dokumentnummer

JJR_19370504_OGH0002_0010OB00453_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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