RS OGH 2008/4/28 1Ob295/37, 8Ob53/08i

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Veröffentlicht am 23.05.1937
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Norm

AO §53 Abs4
  1. AO § 53 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010

Rechtssatz

Die im Ausgleiche vereinbarte eingeschriebene Mahnung wird durch die erst im Exekutionsantrage enthaltene Mahnung nicht ersetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0051523

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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