Norm
ABGB §974Rechtssatz
Wenn eine Stadtgemeinde einem Trafikanten gegen den Platzzins von zweihundert Schilling jährlich gestattet, auf öffentlicher Straße eine Verkaufshütte zu erbauen und zu benützen, sich aber das Recht vorbehält, jederzeit die Abtragung zu verlangen, so entsteht zwar ein privatrechtliches Vertragsverhältnis, aber weder ein Bestandvertrag noch ein Prekarium.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0024288Dokumentnummer
JJR_19370902_OGH0002_0020OB00512_3700000_001