RS OGH 1937/9/2 2Ob512/37

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.1937
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Norm

ABGB §974
ABGB §1090
MG §1 Abs1

Rechtssatz

Wenn eine Stadtgemeinde einem Trafikanten gegen den Platzzins von zweihundert Schilling jährlich gestattet, auf öffentlicher Straße eine Verkaufshütte zu erbauen und zu benützen, sich aber das Recht vorbehält, jederzeit die Abtragung zu verlangen, so entsteht zwar ein privatrechtliches Vertragsverhältnis, aber weder ein Bestandvertrag noch ein Prekarium.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 512/37
    Entscheidungstext OGH 02.09.1937 2 Ob 512/37
    Veröff: SZ 19/238

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0024288

Dokumentnummer

JJR_19370902_OGH0002_0020OB00512_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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