RS OGH 1937/9/8 3Ob667/37

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Veröffentlicht am 08.09.1937
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Rechtssatz

Die von einem nicht bervorrechteten Gläubiger des Erblassers erwirkte Absonderung des Nachlaßvermögens gemäß § 812 ABGB hindert nicht, das Nachlaßvermögen gemäß § 73 AußStrG der Witwe auf Abschlag der bevorrechteten Forderung für Begräbniskosten zu überlassen.Die von einem nicht bervorrechteten Gläubiger des Erblassers erwirkte Absonderung des Nachlaßvermögens gemäß Paragraph 812, ABGB hindert nicht, das Nachlaßvermögen gemäß Paragraph 73, AußStrG der Witwe auf Abschlag der bevorrechteten Forderung für Begräbniskosten zu überlassen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 667/37
    Entscheidungstext OGH 08.09.1937 3 Ob 667/37
    SZ 19/244

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0007678

Dokumentnummer

JJR_19370908_OGH0002_0030OB00667_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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