Norm
ABGB §1231Rechtssatz
Die Ausstattung kann in natura oder in Geld geleistet werden. Ein auf eine Geldleistung gerichteter Antrag kann ohne eine dahingehende Einwendung der Eltern nicht schon mit der Begründung abgewiesen werden, daß der Sohn die Ausstattung nur in natura und nicht in Geld fordern könne.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0025495Dokumentnummer
JJR_19371019_OGH0002_0010OB01018_3700000_001