RS OGH 1937/10/19 1Ob1018/37

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Veröffentlicht am 19.10.1937
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Norm

ABGB §1231

Rechtssatz

Die Ausstattung kann in natura oder in Geld geleistet werden. Ein auf eine Geldleistung gerichteter Antrag kann ohne eine dahingehende Einwendung der Eltern nicht schon mit der Begründung abgewiesen werden, daß der Sohn die Ausstattung nur in natura und nicht in Geld fordern könne.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1018/37
    Entscheidungstext OGH 19.10.1937 1 Ob 1018/37
    Veröff: SZ 19/281

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0025495

Dokumentnummer

JJR_19371019_OGH0002_0010OB01018_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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