Norm
ABGB §785Rechtssatz
Bei Pflichtteilserhöhung wegen Schenkungen sind beschenkte Ehegatten beschenkten Pflichtteilsberechtigten gleichgestellt. Die zweijährige Frist des § 785 ABGB beginnt mit der Trennung oder Scheidung der Ehe. "Auflösung" bedeutet hier Ehetrennung, nicht Auflösung der Ehe durch den Tod.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0012955Dokumentnummer
JJR_19371026_OGH0002_0010OB01003_3700000_001