Norm
StPO §86Rechtssatz
Wer gegen einen anderen gutgläubig eine Anzeige wegen einer strafbaren Handlung erstattet, ist selbst dann nicht nach dem § 487 StG strafbar, wenn sein guter Glaube objektiv nicht begründet war.Wer gegen einen anderen gutgläubig eine Anzeige wegen einer strafbaren Handlung erstattet, ist selbst dann nicht nach dem Paragraph 487, StG strafbar, wenn sein guter Glaube objektiv nicht begründet war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0097205Dokumentnummer
JJR_19371027_OGH0002_0040OS00670_3700000_001