Norm
ABGB §1328Rechtssatz
Der Anspruch nach § 1328 ABGB wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß die Klägerin vor Eingehen ihrer intimen Beziehungen zum Beklagten, der ihr die Heirat versprochen hatte, schon zwei ohne Heiratsversprechen eingegangene Verhältnisse hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0031661Dokumentnummer
JJR_19371209_OGH0002_0030OB00938_3700000_001