Norm
EO §341 Abs1 CRechtssatz
1.) Die Bestimmung des § 341 Abs 1 EO ist auch anzuwenden, wenn der Gewerbeinhaber eine juristische Person ist.
2.) Die Anwendung der Bestimmung des § 341 Abs 1 EO schließt eine abgesonderte Exekutionsführung auf die Konzession nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0004250Dokumentnummer
JJR_19371217_OGH0002_0020OB01083_3700000_001