RS OGH 1938/1/15 2Ob23/38

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Veröffentlicht am 15.01.1938
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Norm

ABGB §1080

Rechtssatz

Wurde eine Sache nur unverbindlich (also zwecks Probe vor Kauf) zur Ansicht übergeben, so kommt ein Kaufvertrag auch nicht durch Stillschweigen nach Überbringung der Faktura, welche zu beantworten der Beklagte (ein Landwirt) nicht verpflichtet war, zustande.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 23/38
    Entscheidungstext OGH 15.01.1938 2 Ob 23/38
    Veröff: DREvBl 1938/10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0024823

Dokumentnummer

JJR_19380115_OGH0002_0020OB00023_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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