Norm
ABGB §1080Rechtssatz
Wurde eine Sache nur unverbindlich (also zwecks Probe vor Kauf) zur Ansicht übergeben, so kommt ein Kaufvertrag auch nicht durch Stillschweigen nach Überbringung der Faktura, welche zu beantworten der Beklagte (ein Landwirt) nicht verpflichtet war, zustande.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0024823Dokumentnummer
JJR_19380115_OGH0002_0020OB00023_3800000_001