Norm
ABGB §176 ARechtssatz
Bestellt der Vater in dem Testamente, in welchem er seine minderjährigen Kinder zu Erben einsetzt, für diese mehrere Vermögensverwalter, so wird diese letztwillige Anordnung durch die Bestellung der Mutter zur Vormünderin nicht unwirksam. Eine Verfügung, die gültig zur Zeit des Besitzes der väterlichen Gewalt getroffen wurde, wird nicht deshalb ungültig, weil in einem späteren Zeitpunkt die Ausübung der väterlichen Gewalt nach § 176 ABGB ruht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0048624Dokumentnummer
JJR_19380201_OGH0002_0030OB00009_3800000_001