Norm
ABGB §364c C2Rechtssatz
Der Eigentümer einer Liegenschaft kann trotz des für seine Kinder eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbotes nach Tilgung der zugleich mit diesem Verbot eingetragenen Erbteilsforderungen der Kinder gemäß § 469 ABGB das Pfandrecht auf eine neue Forderung übertragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0011978Dokumentnummer
JJR_19380201_OGH0002_0030OB00058_3800000_001