Norm
ZPO §396 BRechtssatz
Eine Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil ist zwar nicht ausgeschlossen, alle jene Tatsachen aber, die von der Fiktion des § 396 ZPO getroffen werden, dürfen im Wiederaufnahmsstreite nicht berührt werden.Eine Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil ist zwar nicht ausgeschlossen, alle jene Tatsachen aber, die von der Fiktion des Paragraph 396, ZPO getroffen werden, dürfen im Wiederaufnahmsstreite nicht berührt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0040934Dokumentnummer
JJR_19380222_OGH0002_0030OB01041_3700000_001