RS OGH 1938/3/8 3Ob209/38

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Veröffentlicht am 08.03.1938
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Norm

ABGB §1265

Rechtssatz

Ist die Ehe aus dem Verschulden eines Teiles (ungültig) erklärt worden, so ist der schuldige Teil zur Rückstellung des auf Grund der Ehepakten Empfangenen nur Zug um Zug gegen Rückstellung des von ihm in die Gütergemeinschaft eingebrachten Vermögens verpflichtet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 209/38
    Entscheidungstext OGH 08.03.1938 3 Ob 209/38
    Veröff: SZ 20/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0025552

Dokumentnummer

JJR_19380308_OGH0002_0030OB00209_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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