RS OGH 1938/3/23 1Ob233/38

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Veröffentlicht am 23.03.1938
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Rechtssatz

Die Kosten des gemäß (§ 121 Abs 1 OeVersVG) geführten Rechtsstreites sind (im Rahmen des Abs 2 dieser Gesetzesstelle) vom Versicherer auch dann zu ersetzen, wenn der eingeklagte Betrag die Versicherungsumme überstieg, die Klage aber abgewiesen wurde.Die Kosten des gemäß (Paragraph 121, Absatz eins, OeVersVG) geführten Rechtsstreites sind (im Rahmen des Absatz 2, dieser Gesetzesstelle) vom Versicherer auch dann zu ersetzen, wenn der eingeklagte Betrag die Versicherungsumme überstieg, die Klage aber abgewiesen wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 233/38
    Entscheidungstext OGH 23.03.1938 1 Ob 233/38
    Veröff: SZ 20/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0081103

Dokumentnummer

JJR_19380323_OGH0002_0010OB00233_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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