Norm
JN §55Rechtssatz
Der im dritten Satz des § 55 JN aufgestellte Grundsatz gilt sinngemäß auch für die Beantwortung der Frage, ob eine Bagatellsache vorliegt.Der im dritten Satz des Paragraph 55, JN aufgestellte Grundsatz gilt sinngemäß auch für die Beantwortung der Frage, ob eine Bagatellsache vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0041564Dokumentnummer
JJR_19380323_OGH0002_0030OB00227_3800000_001