Norm
ABGB §141 IARechtssatz
Während des Militärdienstes des Sohnes bleibt die Verpflichtung des Vaters, die über die vom Staat dem Eingerückten gereichten Mittel hinausgehenden Bedürfnisse des Sohnes im Rahmen des anständigen Unterhaltes zu befriedigen, aufrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0047640Dokumentnummer
JJR_19380331_OGH0002_0020OB00272_3800000_001