Norm
JN §8 Abs2Rechtssatz
Wenn das Berufungsgericht in einer Patenteingriffssache ohne Laienrichter entschieden hat, liegt eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO vor, sofern das Erstgericht im Urteil angeführt hat, daß es in Handelssachen entschieden hat.Wenn das Berufungsgericht in einer Patenteingriffssache ohne Laienrichter entschieden hat, liegt eine Nichtigkeit nach Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO vor, sofern das Erstgericht im Urteil angeführt hat, daß es in Handelssachen entschieden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0042281Dokumentnummer
JJR_19380515_OGH0002_0010OB00295_3800000_001