Rechtssatz
Hat der Zedent die abgetretene Forderung schon eingeklagt, so steht dem Zessionar, der sie neuerdings einklagt, die Einwendung der Streitanhängigkeit nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0033134Dokumentnummer
JJR_19380518_OGH0002_0030OB00377_3800000_001