RS OGH 1938/5/31 1Ob435/38

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Veröffentlicht am 31.05.1938
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Norm

TSchVG §1

Rechtssatz

Die Eintragung der Firma des Schuldners in einem ausländischen Handelsregister schließt die Zuständigkeit eines ausländischen Gerichtes zur Bestellung eines gemeinsamen Kurators auf Grund des Gerichtsstandes des Ausstellungsortes oder Zahlungsortes nicht aus. Der treuhändige Besitzer einer Teilschuldverschreibung ist als Beteiligter im Sinne des § 3 zum Antrage auf Bestellung eines gemeinsamen Kurators berechtigt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 435/38
    Entscheidungstext OGH 31.05.1938 1 Ob 435/38
    Veröff: SZ 20/138

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0078131

Dokumentnummer

JJR_19380531_OGH0002_0010OB00435_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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