Norm
EheG §3 Abs3Rechtssatz
Eine Eheschließung, bei der der Mann durch mindestens ein Jahr von der Frau getrennt sein muß, und der Unterhalt der Frau in keiner Weise sichergestellt ist, liegt nicht im Interesse der Minderjährigen (Nicht geleisteter Militärdienst). Die Entscheidung ist zu § 53 ABGB ergangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0056378Dokumentnummer
JJR_19380608_OGH0002_0030OB00391_3800000_001