RS OGH 1938/6/8 3Ob391/38

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Veröffentlicht am 08.06.1938
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Norm

EheG §3 Abs3

Rechtssatz

Eine Eheschließung, bei der der Mann durch mindestens ein Jahr von der Frau getrennt sein muß, und der Unterhalt der Frau in keiner Weise sichergestellt ist, liegt nicht im Interesse der Minderjährigen (Nicht geleisteter Militärdienst). Die Entscheidung ist zu § 53 ABGB ergangen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 391/38
    Entscheidungstext OGH 08.06.1938 3 Ob 391/38
    Veröff: DREvBl 1938/221

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0056378

Dokumentnummer

JJR_19380608_OGH0002_0030OB00391_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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