Norm
ABGB §850Rechtssatz
Geht der Streit lediglich darum, wo in der Natur die Grenze zwischen zwei aneinanderstoßenden Parzellen verläuft, dann liegt ein Grenzstreit vor, auch wenn das Klagsbegehren die "Übergabe" des streitigen Grundstreifens zum Gegenstand hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0015856Dokumentnummer
JJR_19380614_OGH0002_0020OB00397_3800000_001