Norm
ABGB §796Rechtssatz
Für die Höhe des Anspruches ist einerseits die Größe des Nachlasses, anderseits die Frage maßgebend, was im einzelnen Fall als anständiger Unterhalt anzusehen ist und inwieweit dieser Unterhalt nicht durch das Einkommen oder das Vermögen der Berechtigten ohnehin gedeckt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0015447Dokumentnummer
JJR_19380628_OGH0002_0030OB00436_3800000_002