RS OGH 1938/6/28 3Ob436/38

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Veröffentlicht am 28.06.1938
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Rechtssatz

Die einverständlich geschiedene Gattin kann die ihr auf Grund eines Vergleiches gegen den Mann zustehenden Unterhaltsansprüche nicht gegen dessen Testamentserbin erheben; gegen diese hat sie nur einen Anspruch nach § 796 ABGB.Die einverständlich geschiedene Gattin kann die ihr auf Grund eines Vergleiches gegen den Mann zustehenden Unterhaltsansprüche nicht gegen dessen Testamentserbin erheben; gegen diese hat sie nur einen Anspruch nach Paragraph 796, ABGB.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 436/38
    Entscheidungstext OGH 28.06.1938 3 Ob 436/38
    Veröff: SZ 20/158

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0057827

Dokumentnummer

JJR_19380628_OGH0002_0030OB00436_3800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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