Norm
ABGB §297aRechtssatz
Maschinen, die von einem Dritten auf die Liegenschaft mit Eigentumsvorbehalt eingebracht worden sind, gelten, dem Hypothekargläubiger gegenüber dann als Zugehör, wenn das fremde Eigentum durch Bezettelung der Maschinen ersichtlich gemacht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0009973Dokumentnummer
JJR_19380709_OGH0002_0020OB00064_3800000_001