Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Ein Geldbetrag, der auf Grund von Devisenbescheinigungen transferiert werden kann, ist dadurch eine bestimmte Sache geworden und bei schuldhafter Verteilung des Transfer geht der Schadenersatzanspruch nicht auf Wiederherstellung des früheren Zustandes, sondern auf Bezahlung des Geldbetrages, der den Schaden aus der Vereitlung des Transfer darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0030094Dokumentnummer
JJR_19380813_OGH0002_0030OB00502_3800000_001