Norm
ABGB §443Rechtssatz
Hat der Käufer eine Liegenschaft nach der Besichtigung in der Natur gekauft und stellt sich später heraus, daß der Kaufgegenstand nach seiner grundbücherlichen Bezeichnung räumlich darüber hinaus geht, dann mangelt ihm für den Erwerb des darüber hinausgehenden Liegenschaftsteils der materiellrechtliche Titel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0015130Dokumentnummer
JJR_19380831_OGH0002_0010OB00545_3800000_001