Norm
ABGB §46Rechtssatz
Auf Grund des § 46 ABGB kann Ersatz für die durch den grundlosen Rücktritt vom Verlöbnis entstandenen Störungen der Nervenfunktionen und die dadurch hervorgerufene Verminderung der Erwerbsfähigkeit verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0009403Dokumentnummer
JJR_19380906_OGH0002_0030OB00562_3800000_001