Norm
ABGB §426Rechtssatz
Erklärt der Vater seiner in seiner Wirtschaft arbeitenden Tochter, ihr an Stelle des Lohnes ein bestimmtes, im Stall stehendes Stück Vieh zu überlassen, so ist dadurch die Übergabe dieses Stückes i. S. des § 426 ABGB vollzogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0012778Dokumentnummer
JJR_19380913_OGH0002_0030OB00561_3800000_001