Norm
ABGB §521 BRechtssatz
Auf die Beziehungen zwischen dem Inhaber eines Wohnungsgebrauchsrechtes und demjenigen, dem das Recht der Ausübung vom Gebrauchsberechtigten gegen Entgelt auf eine gewisse Zeit überlassen wurde, sind die Bestimmungen über den Bestandvertrag sinngemäß anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0015048Dokumentnummer
JJR_19380920_OGH0002_0010OB00624_3800000_001