RS OGH 1938/9/20 1Ob624/38

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1938
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Norm

ABGB §521 B
ABGB §1090

Rechtssatz

Auf die Beziehungen zwischen dem Inhaber eines Wohnungsgebrauchsrechtes und demjenigen, dem das Recht der Ausübung vom Gebrauchsberechtigten gegen Entgelt auf eine gewisse Zeit überlassen wurde, sind die Bestimmungen über den Bestandvertrag sinngemäß anzuwenden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 624/38
    Entscheidungstext OGH 20.09.1938 1 Ob 624/38
    Veröff: SZ 20/191

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0015048

Dokumentnummer

JJR_19380920_OGH0002_0010OB00624_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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