Norm
ABGB §1409 DRechtssatz
Der Krankenkassenbeitrag, der für einen Angestellten zu bezahlen ist, ist auch im Falle einer nachträglichen Vorschreibung eine Geschäftsschuld, soferne die Vorschreibung der Krankenkasse keinen höheren Betrag ergibt, als bei richtiger und rechtzeitiger Anmeldung sich ergeben hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0033346Dokumentnummer
JJR_19381010_OGH0002_0030OB00603_3800000_001