Norm
MinV 09.12.1897 RGBl 283 §1Rechtssatz
Wird ein Ehescheidungsurteil in der Verschuldensfrage angefochten und ist der Ausspruch über die Scheidung selbst mangels Anfechtung nicht mehr streitig, so liegt dennoch eine rechtskräftige Scheidung der Ehe nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0041293Dokumentnummer
JJR_19381113_OGH0002_0030OB00660_3800000_001