Norm
EO §251 Z1Rechtssatz
Die Nachtkästchen und die Psyche sind keine unentbehrlichen Gegenstände, gehören aber zum gewöhnlichen Hausrat und sind aus diesem Grunde im Sinne des § 251 Z 1 EO der Exekution entzogen (bgl PRZ 1937,308).Die Nachtkästchen und die Psyche sind keine unentbehrlichen Gegenstände, gehören aber zum gewöhnlichen Hausrat und sind aus diesem Grunde im Sinne des Paragraph 251, Ziffer eins, EO der Exekution entzogen (bgl PRZ 1937,308).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0003472Dokumentnummer
JJR_19381122_OGH0002_0010OB00668_3800000_001