Norm
ABGB §879 BIIa2Rechtssatz
RG 20.7.1939, VIII 78/39
Die im Lauf eines mehrjährigen Verhältnisses übernommene Verpflichtung für die Mutter seiner außerehelichen Kinder zu sorgen ist nicht unsittlich. Es liegt keine Schenkung vor, sondern ein Vergleich; wurde der Umfang der Zahlungspflicht nicht vereinbart - der Beklagte erklärte, die Klägerin "nicht in Stich zu lassen" - so ist das als vereinbart anzusehen, was beide Parteien mindestens im Auge hatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:RG00002:1939:RS0105043Dokumentnummer
JJR_19390720_RG00002_0080RG00078_3900000_001