RS OGH 1939/7/20 8RG78/39 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 20.07.1939
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Norm

ABGB §879 BIIa2
ABGB §938
ABGB §1380

Rechtssatz

RG 20.7.1939, VIII 78/39

Die im Lauf eines mehrjährigen Verhältnisses übernommene Verpflichtung für die Mutter seiner außerehelichen Kinder zu sorgen ist nicht unsittlich. Es liegt keine Schenkung vor, sondern ein Vergleich; wurde der Umfang der Zahlungspflicht nicht vereinbart - der Beklagte erklärte, die Klägerin "nicht in Stich zu lassen" - so ist das als vereinbart anzusehen, was beide Parteien mindestens im Auge hatten.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 78/39
    Entscheidungstext RG 20.07.1939 8 RG 78/39
    Veröff: DREvBl 1939/529

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1939:RS0105043

Dokumentnummer

JJR_19390720_RG00002_0080RG00078_3900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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