RS OGH 1939/9/7 8RG25/39 - GZ vom OGH vergeben

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1939
beobachten
merken

Norm

ABGB §1299 C
RAO §9

Rechtssatz

RG 7.9.1939, VIII 25

Selbst die Zustimmung oder der Auftrag der Partei zu einer zweckwidrigen Klageführung kann den Anwalt von seiner Verantwortung nur dann befreien, wenn er seiner Partei vorher die Folgen vorgestellt und den richtigen Weg empfohlen hat. Es kann aber einem Anwalt, zumal in einem kleineren Orte, nicht zugemutet werden, auf einem schwierigen Rechtsgebiet auf alle möglichen Rechtsanschauungen Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 25/39
    Entscheidungstext RG 07.09.1939 8 RG 25/39
    Veröff: DREvBl 1939/597

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1939:RS0105129

Dokumentnummer

JJR_19390907_RG00002_0080RG00025_3900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten