RS OGH 1939/10/16 VIIIRG137/39 - GZ vom OGH vergeben

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1939
beobachten
merken

Norm

ABGB §294 F

Rechtssatz

RG 16.10.1939, VIII 137/39

Auf die im Schätzungsprotokoll verzeichneten Gegenstände hat der Ersteher nur Anspruch, soweit sie nach §§ 294 ff ABGB auch wirklich Zubehör sind. Die Theorie des äußeren Tatbestandes gilt nur zugunsten gutgläubiger Erwerber.

Veröff: DREvBl 1940/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1939:RS0105018

Dokumentnummer

JJR_19391016_RG00002_0080RG00137_3900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten