RS OGH 1940/4/29 8RG528/39 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 29.04.1940
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Norm

ABGB §1300

Rechtssatz

RG 29.4.1940, VIII 528/39

Eine "Ratserteilung" liegt nicht vor, wenn jemand durch das Zureden eines anderen dazu verleitet wird, mit diesem selbst ein Geschäft abzuschließen. Der Verleitende haftet in diesem Falle daher nicht nur für vorsätzliche Schadenszufügung.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 528/39
    Entscheidungstext RG 29.04.1940 8 RG 528/39

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105099

Dokumentnummer

JJR_19400429_RG00002_0080RG00528_3900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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